Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- , Geschäfts- und  Zahlungsbedingungen der Hammann-Hassloch GmbH

67454 Hassloch

(Stand Mai 2021)

Allgemeines

1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil unserer Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.

2. Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Wir sind berechtigt, im Rahmen der vertraglichen Beziehungen die firmen- und personenbezogenen Daten des Kunden zu verwerten und zu speichern.

4. Angaben über Eigenschaften der Ware erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne den Willen, dafür besonders einzustehen.

5. Abbildungen und technische Beschreibungen in unseren Liste sind für die Ausführung nicht in allen Einzelheiten maßgebend. Technische Änderungen und Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.

6. Alle Gebrauchsanleitungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne besonders dafür einzustehen. Ein Haftung für unsachgemäßen Gebrauch ist ausgeschlossen.

7. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, falls ihnen Kundenbedingungen entgegenstehen.

8. COPYRIGHT: Nachdruck des Textes oder Auszüge, Kopien, Nachbildungen unserer Preislisten, Kataloge und Webseiten sind ohne Herkunftsangabe und unsere schriftliche Einwilligung verboten.

Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend und stellen gegenüber Kaufleuten eine Aufforderung dar, uns definitive Angebote zu machen. Ansonsten sind unsere Angebote bis zum Zugang einer Annahme widerruflich.

2. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Kunden voraus und behalten uns im Einzelfall vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder einer Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen.Wird die mangelnde Kreditwürdigkeit erst nach Vertragsschluss bekannt, so können wir nach Rücksprache mit dem Kunden vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Uns steht das Recht zu, Sicherstellung innerhalb einer Woche vom Kunden zu verlangen. Der Nachweis der mangelnden Kreditwürdigkeit gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Kunden gefordert werden kann. Bei mangelnder Kreditwürdigkeit eines Wechselbeteiligten, können wir unter Rückgabe des Wechsels vom Kunden sofortige Barzahlung verlangen.

3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere, wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Lieferung, Lieferfristen

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Werk. Nach Bereitstellung und Absenden der Meldung über die Versandbereitschaft der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über.

2. Ist die Lieferung frei Lager vereinbart, so bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für uns entstehende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgerecht durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden diesem berechnet.

3. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr und unter Kaufleuten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung

4. Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar auch dann, wenn sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörung, Arbeitskämpfe und Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe bei uns oder unseren Lieferanten, behördlichen Maßnahmen oder höhere Gewalt.

5. Ist die Lieferung auf unabsehbare Zeit nicht möglich, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Bei Leistungsverzug oder einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Kunde schriftlich eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist setzen. Wird diese nicht eingehalten, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Deckungskauf). Der Deckungskauf setzt die Einholung mind. dreier Vergleichsangebote voraus. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7. Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge leichter oder normaler Fahrlässigkeit leisten wir nicht. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir gegenüber Kaufleuten nur, wenn das Verschulden von gesetzlich Vertretungsberechtigten oder leitenden Angestellten unserer Firma ausgeht oder unsere sonstigen Erfüllungsgehilfen Haupt- oder Kardinalpflichten verletzt haben. Die Haftung beschränkt sich in diesem Fall auf die Schäden, die wir im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehen konnten.

8. Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Ware nicht am Erfüllungsort binnen 14 Tagen ab oder übernimmt er sie nicht bei vereinbarter Lieferung, so können wir Ersatz des uns entstehenden Schadens verlangen und eine vorläufige Rechnung erstellen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über; er trägt die Lagerkosten und die Gefahr der Lagerung.

9. Wahlweise können wir auch vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verkaufen. Mindererlös ist uns zu ersetzen; ein Anspruch auf den Mehrerlös besteht nicht.

Fernabsatzverträge

1. Bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, räumen wir Nichtkaufleuten ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ein. Bis zu einem Warenwert von 40 Euro muss die Ware frei an uns zurückgesandt werden. Ab einem Warenwert von 40 Euro lassen wir Ware, die als Paket versandt werden kann, beim Kunden kostenlos abholen. Darüberhinausgehende Kosten, die durch unfreie Rücksendung oder durch andere Versandarten entstehen, sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

2. Die gesetzlichen Fristen gelten als gewahrt, wenn uns der schriftliche Widerruf des Auftrages oder die Ware innerhalb von 14 Tagen erreicht. Bei Nutzung unseres Abholservice genügt zur Fristwahrung die Absendung des schriftlichen Widerrufs (Poststempel).

3. Von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren die nach Kundenspezifikation bestellt oder angefertigt wurden, die bereits mit Bienen im Kontakt standen, gebraucht, beschädigt, bearbeitet oder modifiziert wurden oder nicht zu einer Rücksendung im Paket geeignet sind,

4. Die Kosten für Verpackung und den Hinversand trägt der Kunde.

5. Verweigert der Käufer die Annahme der bestellten Ware, ohne dass es vorher zu einer Aufhebung des Kaufvertrages gekommen ist, so wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 20,- als Bearbeitungsgebühr zuzüglich der Porto und Verpackungskosten pro Sendung fällig. Diese Kosten werden dem Käufer gesondert berechnet; die Rechnung wird ohne Einräumung eines Zahlungsziels sofort fällig.

Preise, Preisanpassung

1. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk oder Lager ohne Verpackung zzgl. Fracht.

2. Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben, (insbesondere allgemeine Erhöhungen von Arbeits- oder Materialkosten) berechtigen uns zu einer angemessenen Preiserhöhung, wenn die Lieferung mindestens vier Wochen nach Vertragsschluss erfolgen soll sowie bei Dauerschuldverhältnissen. Eine Änderung der Mehrwertsteuer zieht jederzeit eine automatische Preisanpassung nach sich.

3. Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir nur bei Dauerschuldverhältnissen oder bei vereinbarter Lieferung mindestens vier Monate nach Vertragsschluss wegen Kostensteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

4. Nichtkaufleute dürfen von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragsbindung infolge der Preiserhöhung für sie nicht zumutbar ist.

5. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden; Verpackung wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers unfrei ab Lager des Versenders. Versandkosten werden in Rechnung gestellt und sind vom Empfänger zu tragen. Der Versand erfolgt im allgemeinen per Nachnahme oder Vorauskasse, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen und von uns schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Waren werden per Paketdienst (DPD), Post, Stückgut oder Spedition zum Versand gebracht. Für günstige Versandart sind wir besorgt. Die jeweilige Versandart behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei Zufuhr durch eigene Fahrzeuge berechnen wir in Anlehnung an die üblichen Tarife Frachtkostenanteile.

7. Transportschäden: Für Schäden, die durch unsachgemäßen Transport entstehen können wir keine Haftung übernehmen. Transportschäden sind unverzüglich vom Transporteur durch schriftliche Tatbestandsaufnahme bestätigen zu lassen. Sendungen sind umgehend nach Erhalt auszupacken und auf Schäden zu überprüfen. Schäden sind unverzüglich, schriftlich dem Transportunternehmen und uns anzuzeigen.

Zahlung

1. Die Rechnung wird über jede Sendung gesondert unter dem Fälligkeitsdatum erteilt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Zahlungsfristen beginnen mit diesem Tage zu laufen.

2. Geleistete Anzahlungen werden, wenn nichts anderes vereinbart, auf die einzelnen Teillieferungen anteilig verrechnet. § 367 BGB bleibt unberührt.

3. Ist bei laufender Geschäftsverbindung kein besonderes Zahlungsziel vereinbart, so ist der Kaufpreis innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum bar, ohne Abzug, zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden nachgefordert. Zahlungsverzug tritt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt ein

4. Wird Wechsel- oder Akzeptzahlung vereinbart, so muss der Wechsel sofort nach Lieferung gegeben werden. Seine Laufzeit darf 90 Tage, vom Rechnungsdatum ab gerechnet, nicht überschreiten. Wechsel und Akzepte werden nur unter Vorbehalt der Diskontiermöglichkeit erfüllungshalber angenommen. Die Diskontspesen werden vom Kunden getragen. Es gelten die Sätze, die uns von der Bank berechnet werden, mind. aber 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungs-Gesetzes. Für die Annahme von Wechseln und Schecks gelten die Bedingungen der Banken.

5. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind Verzugszinsen in der Höhe, wie wir sie an unsere Bank für in Anspruch genommene Kredite zu zahlen haben, mind. aber 5 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB _ ist der Kunde Kaufmann, mindestens 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

6. Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Bis zum Vollzug etwaiger Gewährleistungsrechte sind die vertraglichen Zahlungstermine einzuhalten.

8. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

9. Ist der Kunde Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte gemäß §§ 369 HGB, 273 BGB ausgeschlossen.

Mängelgewährleistung, Haftung

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach dem Erhalt zu untersuchen, sofern dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist und dem Verkäufer einen Mangel unverzüglich anzuzeigen.

2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Kunden.

3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen danach, schriftlich zu rügen. Maßgebend ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rüge bei uns. § 377 HGB bleibt unberührt.

4. Geht die Ware an Dritte oder ins Ausland, so haben Prüfung und Abnahme am Versandort zu erfolgen; sie gilt als genehmigt, sobald sie den Lagerplatz verlassen hat. Erfolgt Abnahme durch den Kunden oder seine Beauftragten, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen.

5. Ergänzend gilt, dass zugesicherte Eigenschaften ausdrücklich zu kennzeichnen sind. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet nur die Normgerechtigkeit des Erzeugnisses und begründet keine Zusicherung durch uns.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und bis zur Durchführung der Gewährleistung die Ware ordnungsgemäß aufzubewahren, ohne hierfür Kosten zu berechnen. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

7. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzleistungen nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung _ im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach eigener Wahl - verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem 3. Versuch fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

8. Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Gewährleistungsansprüche ist unsere Betriebsstätte.

9. Kaufmannskunden haben die Versandkosten zur Durchführung der Nachbesserung zu tragen.

10. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

11. Die Haftungsfreizeichnungen aus den vorigen Ziffern gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

12. Ist der Kunde Kaufmann, so verjähren sämtliche Gewährleistungsansprüche ein Jahr nach Gefahrübergang.

Sonderanfertigungen

1. Sonderanfertigungen können nur nach schriftlicher Bestellung angefertigt werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Preises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

2. Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gem. §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

3. Wird Vorbehaltsware vom Kunden allein oder zusammen mit uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht.

4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne der Ziff. 3 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere der Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Informationen zu unterrichten.

6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort für die Zahlung des Preises sowie für die sonstigen Leistungen des Kunden und alle übrigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist der Ort unserer gewerblichen Niederlassung in 67454 Hassloch .

2. Für alle sich aus dem Geschäftsverkehr mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten - auch die Gültigkeit abgeschlossener Verträge betreffend - gilt der Sitz unserer Firma, der HEINRICH HAMMANN GmbH & Co. KG, 67454 Hassloch, bzw deren zuständiges Amtsgericht in Neustadt/Weinstraße bzw. das Landgericht Frankenthal/ Pfalz. als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

3. Die Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Angaben zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§38 VSBG)

1. Gemäß §38 VSBG erklären wir hiermit unsere freiwillige Bereitschaft, zu einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei der 'Allgemeinen
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., 77694 Kehl' (www.verbraucher-schlichter.de) Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Angaben zum Datenschutz, DSGVO

Die Datenschutzerklärung der Heinrich Hammann GmbH & Co. KG sind Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese kann hier eingesehen werden.

Mit Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch die Datenschutzerklärung akzeptiert.

Schlussbestimmungen

1. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Der vollständige Wortlaut unserer Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen in der jeweilig gültigen Fassung liegt in unseren Geschäftsräumen aus und kann auch im Internet unter www.hammann-waben.de/agb heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch senden wir diese auch gerne zu.